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Reha-Zentrum Bad Schmiedeberg  -  Klinik Dübener Heide
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Stationäres Heilverfahren

Das stationäre Heilverfahren erfolgt in spezialisierten Rehabilitationskliniken und wird vom Versicherten bei seiner Rentenversicherung
oder Krankenkasse beantragt. Ihr gestellter Antrag wird durch eine neutrale ärztliche Institution (z.B. Medizinischer Dienst, Amtsarzt o.a.)
geprüft.

Besteht die Notwendigkeit der stationären medizinischen Rehabilitation, wird sie in der Regel für die Dauer von drei Wochen bewilligt. Die Kosten für eine stationäre medizinische Rehabilitation werden von Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse getragen.

Im Allgemeinen leisten Sie eine kalendertägliche Zuzahlung für längstens 42 Tage. Die Zahlungen der Eigenbeteiligung, die im
Kalenderjahr bereits geleistet wurden, werden angerechnet. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen besteht die Möglichkeit, von dieser Eigenbeteiligung befreit zu werden.

Eine entsprechende Beratung erhalten Sie von der Rentenversicherung oder Krankenkasse.

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